Nutzungsvertrag
zwischen Vermieter und Mieter
§ 1 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die genutzten Räume des Anwe-
sens in einen sauberen und gebrauchsfähigen Zustand zu
erhalten(besenrein).Für Schäden, die durch vertragswidrige
Nutzung entstehen,aufzukommen. Entstandene Schäden sind
unverzüglich mitzuteilen.
Den Eingangsbereich sauber zu halten.
§ 2 Pflichten des Vermieters
Der Vermieter stellt die Räumlichkeiten inklusive Strom-
Wasser und Heizung zur Verfügung.Der Vermieter übernimmt
die Feuer-Leitungswasser und Sturmschaden-Versicherung.
Der Vermieter hat das Hausrecht.
§ 3 Haftung
Aus der Benutzung des zur Verfügung gestellten Anwesens kann
der Mieter keinerlei Haftungsansprüche gegenüber dem Vermie-
ter geltend machen,es sei denn,dass diese Ansprüche aus Mängel
am Mietopjekt nachweisbar sind.
Der Mieter hat sich selbst gegen Haftpflicht zu versichern.
§ 4 Änderung
Änderungen,bzw. Zusätze zu dieser Vereinbarung werden
zwischen dem Mieter und Vermieter im gegenseitigem
Einvernehmen beschlossen,schriftich festgehalten und
diesem Vertrag beigefügt.
§ 5 Vertragsdauer
Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung
und gilt auf vereinbarte Zeit.
§ 6 Schlussbestimmungen
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Vermieter
Mieter